AO Advokat

AO ADVOKAT hilft Ihnen auf intelligente Weise, alle wichtigen Bestimmungen und Regelungen des Gesetzgebers aktuell umzusetzen. Ganz leicht und ohne großen Aufwand! Sie können es als eigenständiges Programm oder als voll integriertes Modul im AO Agrar-Office-Komplettsystem eingesetzen.
                                 

MÖGLICHKEITEN

  • Antragsunterstützung
  • Pachtverwaltung
  • Feld-Stall-Bilanz, Hoftorbilanz
  • Viehregister
  • Bestandsregister
  • HIT-Meldungen
  • Bundeslandspezifische Flächen- und Tieranträge
  • Sonstige Anträge
  • Dokumentationen
  • Bestandsbuch für Tierarzneimittel

ANTRAGSUNTERSTÜTZUNG

Immer der richtigen Überblick für die Gewährung der EU-Flächenprämien und für andere Förderprogramme. Hier erstellen Sie die notwendigen Flächen- und Nutzungsnachweise für den Mehrfachantrag einfach und übersichtlich und können auch auf andere wichtige Listen und Auswertungen zurückgreifen.
Darüberhinaus enthält das Programmmodul die EU-Kulturarten sowie die Liegenschaftsverwaltung.

 

PACHTASSISTENT

Durch ihn finden Sie Hilfe beim Handling gepachteter, angetauschter, verpachteter und weggetauschter Flurstücke. Die Bestandteile des Pachtassistenten: Pachtverträge, Ratenlisten, deren Auswertungen und eine angebaute Fakturierung. Ihre Auswertungsmöglichkeiten:

  • Welche Pachtzahlungen müssen getätigt / können erwartet werden?
    (geordnet nach Zeiträumen)
  • Welche Pachtzahlungen wurden versäumt?
  • Welche Pacht wurde in der Vergangenheit eingenommen / ausgegeben ?
  • Welche Flurstücke wurden zu welchen Preisen gepachtet/verpachtet?
    (geordnet nach Vetragspartnern)

DÜNGEVERORDNUNG

Das Modul sorgt für die ausgewogene Balance zwischen Erfüllung der  Düngerverordnungs-Anforderungen und der Ausschöpfung Ihrer Spielräume bei der Nährstoffbilanzierung. Unterstützt werden Sie vor allem bei:

  • Bestimmungen für die Düngebedarfsermittlung nach §4 DVO
  • Erstellung der Nährstoffvergleiche nach §5 DVO
  • Dokumentationsauflagen nach §6 DVO

AO Advokat erstellt wahlweise eine Feld-Stall-Bilanz oder Hoftor-Bilanz bzw- schlagespezifische Nährstoffbilanzen.

 

         

VIEHVERKEHRSMELDUNG

Das Viehregister ist die Grundlage für die Gewährung von Ausgleichszahlungen. Im Bestandsregister erfolgt die Erfassung der notwendigen Identifikationsangaben. EU-Tierprämien werden nur in Verbindung mit den Tierkennzeichen mittels Ohrmarke und dem Bestandsregister bewilligt.
Die Meldungen an die HIT-Datenbank können Sie ebenfalls erledigen.

 

BESTANDSBUCH FÜR ARZNEIMITTEL

Jeder Halter von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, ist gesetzlich verpflichtet, ein Bestandsbuch über die Anwendung von Tierarzneimitteln führen. Dabei muss sowohl der Halter selbst als auch der Tierarzt darüber Aufzeichnungen machen, welches Tier wann welche Arzneimittel erhalten hat.

Den Landwirten ist dabei selbst überlassen, ob das Bestandsbuch über die Anwendung von Tierarzneimittel auf Papier oder in elektronischer Form führen. Werden die Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, so muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.

Das Bestandsbuch für Arzneimittelnachweise ist im Softwaresystem für die Landwirtschaft - AO Agrar-Office Stallbuch Schwein und Rind - integriert. Sauenplaner und Kuhplaner erfüllen so, neben der Produktionstechnik, also die gesetzlichen Auflagen und Vorschriften, die für jeden landwirtschaftlichen Tierhalter verpflichtend sind. Ihr Vorteil ist auch, dass neben den Arzneimittelnachweisen mit dem AO Agrar-Office-Bestandsregister auch die HIT-Datenmeldungen erledigt werden.

<<