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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-Serviceverträge der Unternehmen der BBJ-Unternehmensgruppe: Land-Data Eurosoft GmbH & Co. KG, PC-Agrar GmbH, CLG Computerdienst GmbH, Tronicplanet GmbH - nachfolgend kurz Auftragnehmer genannt -
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1. Geltungsbereich
Für alle Leistungen des Unternehmens sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen - ggf. zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und für Dienstleistungen - maßgebend. Alle gültigen AGB´s sind unter www.bbj-unternehmensgruppe.de einsehbar. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde oder eine von vollmachtlosen Erfüllungsgehilfen gemachte Zusage von uns schriftlich bestätigt wurde.
2. Begriffsdefinition
2.1. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, welche ein Rechtsgeschäft eingehen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die ein Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Serviceleistungen
3.1. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer die vorseitig aufgeführten Leistungen.
3.2. Das/die Programmupdate/-pflege umfasst die durch Programmverbesserungen und -änderungen erfolgte Aktualisierung der vertragsgegenständlichen Software. Diese werden, soweit dies möglich und erforderlich ist, mindestens einmal jährlich erscheinen. Bei der Pflege von der durch den Auftragnehmer überlassenen Software wird vom Auftragnehmer regelmäßig die jüngste Programmversion übermittelt. Gepflegt wird nur die aktuellste Programmversion.
3.2.1. Vorhandene Datenbestände werden möglichst vollständig in die neue Version übernommen und weiterverwendet. Programmergänzungen in Form von zusätzlichen Programmen sind gesondert zu vereinbaren.
3.2.2. Festgestellte Fehler in den zur Verfügung gestellten Programmen werden beseitigt, soweit die Fehler einen sinnvollen Einsatz der Software nicht mehr zulassen. Der Software-Servicevertrag umfasst nicht die Behebung der durch unsachgemäße Bedienung, durch Hardwarefehler, durch unsachgemäße Datensicherung o. ä. entstandenen Fehler oder Änderungen und Anpassungen auf Kundenwunsch.
3.3. Telefonsupport ist die telefonische Anwenderunterstützung im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten (Mo. - Do. 7:30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr, Fr. 7:30 - 12:00 Uhr).
3.4. Fernwartung ist die Anwenderunterstützung via Fernwartung und beinhaltet auch die Installation und Einrichtung einer Lizenz einer Fernwartungssoftware nach Wahl des Auftragnehmers für den jeweiligen PC-Arbeitsplatz.
3.5. Heimservice ist die Anwenderunterstützung vor Ort und wird nach Aufwand berechnet.
3.6. Telefonsupport und Fernwartung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, sowie die jeweilige Nutzung von mehr als 4 Std./Jahr ist im Falle der Pauschalpreisvereinbarung nicht enthalten und wird gesondert nach Aufwand berechnet.
3.7. Der Aufwand wird in angebrochenen Viertelstundentakten abgerechnet. Die Abrechnung der Arbeitseinheit erfolgt auf der Basis des zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültigen Abrechnungssatzes des Auftragnehmers zzgl. eventuell entstandener Fahrtkosten, Auslagen und Spesen. Berechnete Fahrtkosten enthalten die Fahrzeugkosten und hierbei anfallende Arbeitszeit und werden mit dem km-Satz berechnet. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und –zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
3.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
4. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit Annahme des Auftrages durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch mit Übersendung der Software zustande.
5. Nutzungsrechte
5.1. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie wird nicht verkauft, sondern lizenziert. An den Softwareprogrammen wird daher kein Eigentum erworben, sondern lediglich ein Nutzungsrecht an den Programmen eingeräumt. Das Eigentum an den Programmen sowie die Veröffentlichungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte verbleiben beim Hersteller.
5.2. Die vom Auftragnehmer erhaltene Programmversion darf nur auf einem Gerät (PC) installiert werden. Diese Version darf nicht gleichzeitig auf einem zweiten System benutzt werden. Bei Schullizenzen bezieht sich das Nutzungsrecht auf die gesondert vereinbarte Anzahl der Arbeitsplätze ausschließlich zu Schulungszwecken.
5.3. Grundsätzlich darf nur ein Betrieb bearbeitet werden, soweit keine ausdrückliche Genehmigung für weitere Betriebe erteilt wurde. Daten weiterer Betriebe dürfen nur bearbeitet werden, wenn die Funktion Mehrbetriebsfähigkeit vorhanden ist.
5.4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass jeder, der die Software verwendet, sich an die vertraglichen Bestimmungen hält und sie nicht zu vertragsfremden Zwecken benutzt.
5.5. Der Auftraggeber ist berechtigt, zwei Sicherungskopien der Software zu erstellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Copyright-Vermerke und alle anderen Hinweise auf die Rechtsinhaberschaft auf jede vollständige oder teilweise Kopie der Software zu übernehmen. Die mitgelieferten schriftlichen Materialien dürfen weder kopiert, noch auf sonstige Weise vervielfältigt werden. Diese Sicherungskopien dürfen vom Auftraggeber nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist.
5.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen, die Software in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist, sowie die Software zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu der Software zu erteilen.
5.7. Bei erneuter Freischaltung der Software versichert der Auftraggeber, dass die bisher vorhandene Freischaltung nicht mehr existiert und nicht an Dritte weitergegeben wird. Dritte sind auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften.
5.8. Eine Verletzung dieser Bestimmungen berechtigt den Afutragnehmer vom Auftraggeber eine Konventionalstrafe von EUR 5.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu fordern. Unberührt davon bleiben alle urheberrechtlichen Ansprüche sowie Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber. Für die Programmhandbücher, Dokumentationen und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich der Reproduktion und Weitergabe, einschließlich der Konventionalstrafe.
6. Leistungserbringung
6.1. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies zumutbar ist.
6.2. Verzögert sich eine Leistung über den vom Auftragnehmer zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Frist von mindestens 60 Tagen geltend gemacht werden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt der Auftragnehmer mit der Leistung in Verzug oder wird die Leistung für den Auftragnehmer unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Bei Leistungsstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Auftragnehmers liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadenersatzpflicht eintritt.
6.3. Versand und Zustellung erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers, sofern keine andere schriftliche Übereinkunft besteht. Transportmittel und Transportweg wählt der Auftragnehmer, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine besondere Versandart anordnet. Für den billigsten Transport übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
6,4. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer trägt der Auftraggeber die Gefahr bis zur Übergabe in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers.
7. Vergütung
7.1. Die im Vertrag festgelegten Gebühren sind zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, der Verpackungs- und Bürokostenpauschale sowie etwaiger Fahrtkosten zu bezahlen.
7.2. Die jährliche Servicepauschale ist im Voraus jeweils zum Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Die Aufwandsvergütung wird spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
7.3. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt die Erbringung der Leistung bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 8 %, gegenüber Unternehmern 12 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB, zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf der Auftragnehmer den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
7.4. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Zahlung statt angenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Wechsel- bzw. Scheckbetrag einem der Konten des Auftragnehmers vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
7.5. Der Auftraggeber kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruches kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers und der Gegenanspruch des Auftraggebers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Kaufleuten Anwendung finden.
7.6. Abbuchungsauftrag: Im Falle irrtümlicher oder unrichtiger Einziehung besteht die Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Feststellung bzw. Bekanntgabe des Fehlers unverzüglich die unrichtig oder irrtümlich abgerufenen Beträge auszugleichen. Weitergehende Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
7.7. Mit der Erfüllung der Pflegeleistungen notwendigen Reise- oder Versandkosten werden vom Auftraggeber gegen den Nachweis zum jeweils gültigen Stundensatz erstattet. Die Vertragspartner stimmen erforderliche Reisen, Transportmittel und Termine ab.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1. Der Vertrag wird zunächst auf die Dauer eines Jahres geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsjahresende von einer Partei schriftlich gekündigt wird.
8.2. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
9. Widerrufsrecht
Kommt der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel mit einem Verbraucher zustande, gilt folgendes:
9.1. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen - wird die Belehrung erst nach Vertragsschluß mitgeteilt, innerhalb von einem Monat – ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und bei Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss sowie auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist - stellvertretend für alle Firmen - zu richten an die Firma Land-Data Eurosoft GmbH & Co. KG, Rennbahnstraße 7, 84347 Pfarrkirchen Fax 08561/5012 E-Mail: info@eurosoft.de
9.2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahe der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.
9.3. Besondere Hinweise: Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
9.4. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Verträgen
· zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Auftraggeber entsiegelt wurden oder eine Freischaltung erfolgt ist oder
· zur Lieferung von Waren, die spezifisch für den Auftraggeber angefertigt wurden.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
10. Gewährleistung
10.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.
10.2. Ort der Leistung ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Pfarrkirchen.
10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine komplette Datensicherung sowohl vor Aktualisierung der bei ihm vorhandenen vertragsgegenständlichen Software als auch vor Durchführung sonstiger Maßnahmen der Software, wie Wartung, vorzunehmen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für einen Datenverlust.
10.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Auftraggebers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folge der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Auftraggeber. Das Gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material. Die Anpassung des Programms an vorhandene Programme ist nicht Gegenstand des Vertrags.
10.5. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die im Leistungsschein spezifizierten Funktionen aufweist. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die übernommenen Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt und entsprechend dem nach besten Kräften erreichbaren Stand der Wissenschaft und Technik ausgeführt werden. Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige Umstände, die Pflegemaßnahmen erforderlich machen, sind vom Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10.6. Voraussetzung für die Mängelbeseitigung ist, dass die Mängel reproduzierbar sind und in der jeweils neuesten, dem Auftraggeber bereitgestellten Programmversion auftreten. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber alle für die Mängelbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen.
10.7. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, kann der Auftraggeber nach ergebnislosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist nach seiner Wahl den Vertrag fristlos kündigen oder die Vergütung herabsetzen.
10.8. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden und Vermögensverlust, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Auftragnehmers zurückzuführen. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für den konkreten Einsatz und für die Datensicherung.
11. Genereller Haftungsausschluss
11.1. Eine Haftung wird nur übernommen, soweit eine solche in diesen Bedingungen geregelt ist. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Pflichtverletzungen, soweit diese nicht auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, oder eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.
11.2. Im kaufmännischen Verkehr wird die Haftung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen handelt und sich der Auftragnehmer nicht von der Haftung freizeichnen kann. Die Haftung ist begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
11.3. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
11.4. Die Haftung des Auftragnehmers im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist auf die Summe der im Laufe eines Jahres zu entrichtenden Beträge begrenzt. Für Personenschäden gilt diese Haftungsbegrenzung nicht.
12. Datenschutz/Geheimhaltung
12.1. Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Auftraggeber begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt innerhalb der BBJ-Unternehmensgruppe und an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung Ihrer Anforderungen und Wünsche, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und –abwicklung erforderlich ist. Der Auftragnehmer erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um den Auftraggeber und Interessenten über Produktneuheiten informieren zu können.
12.2. Der Auftraggeber kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen. Widerrufsempfängerin ist - stellvertretend für alle oben genannten Unternehmen - Land-Data Eurosoft GmbH & Co. KG, Rennbahnstraße 7, 84347 Pfarrkirchen.
12.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragten Dritten gem. § 2 Abs. 3 weiterzuleiten.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1. In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Nachträge sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Die zugehörigen Nachträge sind bei Unterzeichnung Bestandteil des vorliegenden Vertrags.
13.2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, Eggenfelden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewährt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmungen bewusst gewesen wäre.
13.4. Etwaige bisher zwischen den Vertragsparteien bestehende Software-Pflegeverträge zu vorgenanntem Vertragsgegenstand werden durch den Software-Servicevertrag ersetzt.
Stand: November 2008
AGB zu Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Unternehmen der BBj-Unternehmensgruppe: Land-Data Eurosoft GmbH & Co. KG, PC-Agrar GmbH, CLG Computerdienst GmbH, Tronicplanet GmbH - nachfolgend jeweils kurz Unternehmen genannt -
1. Geltungsbereich
Für alle Leistungen des Unternehmens sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen ggf. zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und für Software-Serviceverträge maßgebend. Alle gültigen AGB´s sind unter www.bbj-unternehmensgruppe.de einsehbar. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde oder eine von vollmachtlosen Erfüllungsgehilfen gemachte Zusage von uns schriftlich bestätigt wurde.
1a. Begriffsdefinition
1a.1. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, welche ein Rechtsgeschäft eingehen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1a.2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die ein Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Unternehmens oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch die Unternehmen zustande. Das Unternehmen behält sich die Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
2.2. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages im kaufmännischen Verkehr aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, kann das Unternehmen 15 % des Auftragswertes berechnen.
3. Leistungsumfang
3.1. Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden, Beratungen, Schulungen, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Analysen, Datenerfassung, -aufbereitung und -verarbeitung, Antragsunterstützung sowie individuelle Anpassungen und ähnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
3.2. Das Unternehmen erbringen die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
3.3. Das Unternehmen ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Es ist weiter berechtigt Teilleistungen zu erbringen, soweit dies zumutbar ist.
3.4. Der Kunde stellt für die Dauer der Dienstleistungserbringung die notwendige technische Infrastruktur (Hardware, Software, technische Infrastruktur, internes Netzwerk) auf eigene Kosten in funktionsfähigen Zustand und mit ausreichenden Kapazitäten. Der Kunde ist für die Einsatzfähigkeit von Hard- und Software verantwortlich, soweit diese nicht vom Unternehmen beschafft wird. Weiter stellt der Kunde zur Ermöglichung der Vertragsdurchführung alle erforderlichen Daten bzw. Datensätze – in der zwischen den Parteien jeweils vereinbarten Form – zur Verfügung. Der Kunde ist für deren Vollständigkeit und ungehinderte Verwertbarkeit verantwortlich.
3.5. Ändern sich die in den vorbezeichneten Ziffern 3.1. und 3.4. genannten Rahmenbedingungen und wird dem Unternehmen dadurch die Zur-Verfügung-Stellung der vertragsgemäßen Leistungen wesentlich erschwert, kann sie angebotene Dienste ändern oder einstellen oder bislang vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienstleistungen einstellen oder gegen Entgelt anbieten.
3.6. Das Unternehmen hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen die Gebühren und Leistungsinhalte vereinbarter Leistungstarife veränderten Gegebenheiten (erhöhte Kosten oder veränderte technische Gegebenheiten etc.) anzupassen. Will der Kunde den Vertrag nicht zu geänderten Bedingungen fortführen, so hat er das Recht ihn mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungszeitpunkt außerordentlich und schriftlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde wird das Unternehmen bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
5. Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen
Das Unternehmen räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrags erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrags ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.
6. Vergütung
6.1. Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach angebrochenen Viertelstundentakten. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Mitarbeiter der oben genannten Unternehmen werden wie Arbeitszeiten - zusätzlich zum ggf. vereinbarten Festpreis - vergütet. Berechnete Fahrtkosten enthalten die Fahrzeugkosten und hierbei anfallende Arbeitszeit und werden mit einem km-Satz berechnet. Darüber hinausgehende Reisekosten und Spesen, welche das Unternehmen seinen im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von dem Unternehmen zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
6.2. Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstagen erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.
6.3. Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die betriebsübliche Arbeitszeit des Unternehmens (Mo. - Do. 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr, Fr. 7.30 - 12.00 Uhr) überschritten, so ist das Unternehmen berechtigt, einen Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25 % auf den vereinbarten Stundensatz zu berechnen.
6.4. Für Arbeiten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an Wochenenden oder Feiertagen ausgeführt werden, ist das Unternehmen berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 50 % auf den vereinbarten Stundensatz in Rechnung zu stellen.
7. Zahlung/Verzug
7.1. Die Preise des Unternehmens gelten mangels abweichender Vereinbarung ab Pfarrkirchen. Zahlungen sind auch bei Teilleistungen, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der Abzug von Skonto ist, sofern keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde, ausgeschlossen. Die Preise verstehen sich rein netto zzgl. der jeweiligen gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 12 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat in dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistungen seitens der oben genannten Unternehmen erfüllt ist. Das Unternehmen behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Unternehmen durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf das Unternehmen den gesetzlichen Zinssatz verlangen. Bei größeren Auftragswerten behält sich das Unternehmen vor, teilweise oder vollständig Vorauskasse zu verlangen. In diesen Fällen erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.
7.3. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Zahlung statt angenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Wechsel- bzw. Scheckbetrag einem der Konten des Unternehmens vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
7.4. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Kunde nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch des Unternehmens und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und - bei Kaufleuten - unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.5. Abbuchungsauftrag: Im Falle irrtümlicher oder unrichtiger Einziehung besteht die Verpflichtung des Unternehmens, nach Feststellung bzw. Bekanntgabe des Fehlers unverzüglich die unrichtig oder irrtümlich abgerufenen Beträge auszugleichen. Weitergehende Ansprüche gegen das Unternehmen sind ausgeschlossen.
8. Widerrufsrecht
Kommt der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel mit einem Verbraucher zustande, gilt folgendes:
8.1. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragerklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt diese Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschuss, auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist – stellvertretend für die oben genannten Unternehmen - zu richten an die Firma Land-Data Eurosoft GmbH & Co. KG, Rennbahnstraße 7, 84347 Pfarrkirchen, Fax 08561/ 5012, E-Mail: info@eurosoft.de.
8.2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
8.3. Besondere Hinweise: Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklicher Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst haben.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
9. Qualitative Leistungsstörung
9.1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat das Unternehmen dies zu vertreten, ist dieses verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis.
9.2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von den oben genannten Unternehmen zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat das Unternehmen Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrags erbrachten Leistungen.
10. Haftung
10.1. Eine Haftung wird nur übernommen, soweit eine solche in diesen Bedingungen geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Pflichtverletzungen, soweit diese nicht auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Unternehmens oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens zurückzuführen ist, oder eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.
10.2. Im kaufmännischen Verkehr wird die Haftung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten durch das Unternehmen und deren Erfüllungsgehilfen handelt und sich das Unternehmen durch Handelsbrauch nicht von der Haftung freizeichnen kann. Die Haftung ist begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
10.3. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmens oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens beruhen.
10.4. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg.
10.5. Die Schadenersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.
10.6. Bei Verlust von Daten haftet das Unternehmen nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
11. Datenschutz/Geheimhaltung
11.1. Das Unternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Auftraggeber begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt innerhalb der BBJ-Unternehmensgruppe und an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen und Wünsche des Auftraggebers, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist. Das Unternehmen erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten über Produktneuheiten informieren zu können.
11.2. Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen. Widerrufsempfängerin ist - stellvertretend für die oben genannten Unternehmen - die Land-Data Eurosoft GmbH & Co. KG, Rennbahnstraße 7, 84347 Pfarrkirchen.
11.3. Das Unternehmen ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragten Dritten gem. § 2 Abs. 3 weiterzuleiten.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Pfarrkirchen. Verlegt der Kunde nach Vertragsschluss seinen Betriebssitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland oder wird sein Aufenthalt unbekannt, so gilt Eggenfelden, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand.
12.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksame Bestimmungen ersetzen, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewährt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmungen bewusst gewesen wäre.
Stand: November 2008
AGB zu Kaufverträgen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Unternehmen der BBJ-Unternehmensgruppe:
Land-Data Eurosoft GmbH & Co. KG, PC-Agrar GmbH, CLG Computerdienst GmbH - nachfolgend jeweils kurz Unternehmen genannt -
1.Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen des Unternehmens sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen - ggf. zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen für Dienstleistungen und für Software-Serviceverträge - maßgebend. Sämtliche AGB´s sind unter www.bbj-unternehmensgruppe.de einsehbar. Von diesen Bedingungen abweichende Verein-barungen sind nur wirksam, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde oder eine von vollmachtlosen Erfüllungsgehilfen gemachte Zusage von uns schriftlich bestätigt wurde.
2. Begriffsdefinition
2.1. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbe-dingungen sind natürliche Personen, die Rechtsge-schäfte eingehen, die weder ihre gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbe-dingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit eingehen.
3. Vertragsabschluss
3.1. Angebote des Unternehmens sind freiblei-bend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Unternehmens oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch das Unternehmen zustande. Das Unternehmen behält sich die Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
3.2. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages im kaufmännischen Verkehr aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, kann das Unternehmen 15 % des Auftragswertes berechnen.
3.3. Im Falle von Vertriebsleasing kommt ein wirksamer Auftrag erst mit der Annahme durch den Leasinggeber zustande
4. Nutzungsrechte
4.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie wird nicht verkauft, sondern lizenziert. An den Softwareprogrammen wird daher kein Eigentum erworben, sondern lediglich ein Nutzungsrecht an den Programmen eingeräumt. Das Eigentum an den Programmen sowie die Veröffentlichungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte verbleiben beim Hersteller.
4.2 Die vom Lizenzgeber erhaltene Programmversion darf nur auf einem Gerät (PC) installiert werden. Diese Version darf nicht gleichzeitig auf einem zweiten System benutzt werden. Bei Schullizenzen bezieht sich das Nutzungsrecht auf die gesondert vereinbarte Anzahl der Arbeitsplätze ausschließlich zu Schulungszwecken.
4.3 Grundsätzlich darf nur ein Betrieb bearbeitet werden, soweit keine ausdrückliche Genehmigung für weitere Betriebe erteilt wurde. Daten weiterer Betriebe dürfen nur bearbeitet werden, wenn die Funktion Mehrbetriebsfähigkeit vorhanden ist.
4.4 Der Lizenznehmer stellt sicher, dass jeder, der die Software verwendet, sich an die vertraglichen Bestimmungen hält und sie nicht zu vertragsfremden Zwecken benutzt.
4.5 Der Lizenznehmer ist berechtigt, zwei Sicherungskopien der Software zu erstellen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Copyright-Vermerke und alle anderen Hinweise auf die Rechtsinhaberschaft auf jede vollständige oder teilweise Kopie der Software zu übernehmen. Die mitgelieferten schriftlichen Materialien dürfen weder kopiert, noch auf sonstige Weise vervielfältigt werden. Diese Sicherungskopien dürfen vom Lizenznehmer nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist.
4.6 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu
übertragen, die Software in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist, sowie die Software zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu der Software zu erteilen.
4.7 Bei erneuter Freischaltung der Software versichert der Lizenznehmer, dass die bisher vorhandene Freischaltung nicht mehr existiert und nicht an Dritte weitergegeben wird. Dritte sind auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften.
4.8 Eine Verletzung dieser Bestimmungen berechtigt das Unternehmen vom Erwerber eine Konventionalstrafe von EUR 5.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu fordern. Unberührt davon bleiben alle urheberrechtlichen Ansprüche, sowie Schadenersatzansprüche gegen den Käufer. Für die Programmhandbücher, Dokumentationen und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich der Reproduktion und Weitergabe, einschließlich der Konventionalstrafe.
5. Lieferung
5.1. Das Unternehmen ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies zumutbar ist.
5.2 Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware erfüllen oder beinhalten.
5.3 Verzögert sich eine Leistung über den von dem Unternehmen zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Käufern gesetzten Frist von mindestens 60 Tagen geltend gemacht werden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt das Unternehmen mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für das Unternehmen unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmens beruhen. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Unternehmens liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre, ist das Unternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadenersatzpflicht eintritt.
5.4 Versand und Zustellung erfolgt auf Rechnung des Käufers, sofern keine andere schriftliche Übereinkunft besteht. Transportweg und Transport-mittel wählt das Unternehmen, soweit der Käufer nicht ausdrücklich eine besondere Versandart anordnet. Für den billigsten Transport übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
5.5 Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über. Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch das Unternehmen. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an das Unternehmen trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in den Geschäftsräumen des Unternehmens
6. Zahlung
6.1. Die Preise des Unternehmens gelten mangels abweichender Vereinbarung ab Pfarrkirchen. Zahlungen sind auch bei Teillieferungen, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der Abzug von Skonto ist, sofern keine andere Regelung schriftlich vereinbart wurde, ausgeschlossen. Es gilt die jeweils gültige Preisliste.
6.2. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 12 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat in dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistungen seitens des Unternehmens erfüllt ist. Das Unternehmen behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass dem Unternehmen durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf das Unternehmen den gesetzlichen Zinssatz verlangen. Bei größeren Auftragswerten behält sich das Unternehmen vor, teilweise oder vollständige Vorauskasse zu verlangen. In diesen Fällen erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Käufer.
6.3. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Zahlung statt angenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Wechsel- bzw. Scheckbetrag einem der Konten des Unternehmens vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
6.4. Der Käufer kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruches kann der Käufer nur geltend machen, wenn der Zahlungs-anspruch des Unternehmens und der Gegenanspruch des Käufers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und - bei Unternehmern – unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
6.5. Abbuchungsauftrag: Im Falle irrtümlicher oder unrichtiger Einziehung besteht die Verpflichtung des Unternehmens, nach Feststellung bzw. Bekanntgabe des Fehlers unverzüglich die unrichtig oder irrtümlich abgerufenen Beträge auszugleichen: weitergehende Ansprüche gegen das Unternehmen sind ausgeschlossen.
7. Widerrufs- und Rückgaberecht.
Kommt der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande, gilt für Verbraucher folgendes:
7.1. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen - wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, innerhalb von einem Monat – ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) sowie auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist - stellvertretend für alle Firmen - zu richten an die Firma Land-Data Eurosoft GmbH & Co. KG, Rennbahnstraße 7, 84347 Pfarrkirchen Fax 08561/5012 E-Mail: info@eurosoft.de
7.2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückge-währen, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestim-mungsgemäße Ingebrauchnahe der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rück-sendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketver-sandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.
7.3. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Verträgen
• zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Käufern entsiegelt wurden oder eine Freischaltung erfolgt ist oder
• zur Lieferung von Waren, die spezifisch für den Kunden angefertigt wurden.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die Ware Eigentum des Unternehmens. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, wobei sich das Unternehmen jedoch vorbehält, dieses Recht zu widerrufen. Alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten tritt der Käufer bereits hiermit zur Sicherheit in Höhe des Wertes der dem Unternehmen zustehenden offenen Forderung ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Das Unternehmen ist berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzuzeigen. Dem Unternehmen zustehende Sicherheiten werden auf Wunsch des Käufers insoweit freigegeben als der Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.
8.2. Auf Verlangen des Unternehmens ist der Käufer verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Käufer das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen.
9. Garantieleistung
9.1. 9.1 Der Käufer verpflichtet sich, die von dem Unternehmen gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen gegenüber des Unternehmens schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Käufers, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar. Auf die Untersuchungspflicht gemäß § 377 HGB wird ausdrücklich hingewiesen.
9.2 Auf neue Geräte (Hardware und Zubehör) gewährt das Unternehmen eine Gewährleistung von 2 Jahren, bei gebrauchten Geräten 1 Jahr ab Lieferdatum, sofern keine längere Gewährleistungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Im kaufmännischen Verkehr beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferdatum auf neue Geräte, bei gebrauchten ist diese ausge-schlossen, sofern der Mangel nicht auf Vorsatz beruht. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile. Gewährleistungen können von dem Unternehmen nur in Anspruch genommen werden, wenn:
• der Käufer die aufgetretenen Mängel nicht selbst zu vertreten hat,
• keine Fremdeingriffe in das Gerät vorgenom-men wurden,
• keine äußeren Einflüsse für das Auftreten von Fehlern verantwortlich sind.
Ort für das Erbringen von Gewährleistungen ist, sofern keine andere schriftliche Regelung besteht, Pfarrkirchen.
9.3. Das Unternehmen verpflichtet sich, im 1. Jahr nach Auslieferung von Programmen Fehler des Trägermaterials durch Austausch auf eigene Kosten zu beheben.
9.4. Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Kaufgegenstände den Anforderungen und Zwecken des Käufers genügen oder mit anderen Geräten oder Programmen zusammenarbeiten. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folge der Benutzung sowie der damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Käufer. Die Anpassung an vorhandene Geräte und Programme ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.
9.5 Die Haftung des Unternehmens für Schäden und Vermögensverlust, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrläs-sige Pflichtverletzung oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Unternehmens zurückzuführen. Der Käufer ist allein verantwortlich für den konkreten Einsatz und für die Datensicherung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Käufer dem Unternehmen Daten zur Konvertierung überlässt. Soweit der Käufer solche Daten zur Stellung von fristgebundenen Anträgen gegenüber Behörden benötigt, wird von dem Unternehmen keine Haftung für Schäden übernommen, die daraus resultieren, dass der Antrag wegen Fehlern oder Mängeln im Datenbestand nicht frist- oder formgerecht gestellt werden konnte.
9.6. Eine Gewährleistung des Unternehmens beschränkt sich nach dessen Wahl auf Ersatzliefe-rung oder Nachbesserung. Bei Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmänni-schen Verkehr ist das Unternehmen außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich des Unternehmens.
9.7. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlie-ferung durch das Unternehmen oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängig-machung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Unternehmens zurückzuführen.
10. Genereller Haftungsausschluss
10.1. Eine Haftung wird nur übernommen, soweit eine solche in diesen Bedingungen geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Pflichtverletzungen, soweit diese nicht auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Unternehmens oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens zurückzuführen ist, oder eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.
10.2. Im kaufmännischen Verkehr wird die Haftung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten durch das Unternehmen und dessen Erfüllungsgehilfen handelt und sich das Unternehmen durch Handelsbrauch nicht von der Haftung freizeichnen kann. Die Haftung ist begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
10.3. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmens oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens beruhen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Pfarrkirchen. Verlegt der Käufer nach Vertrags-schluss seinen Betriebssitz, Wohnsitz oder gewöhn-lichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland oder wird sein Aufenthalt unbekannt, so gilt Eggenfelden, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand.
11.2. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Käufer unterliegen aus-schließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutsch-land.
11.3. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksame Bestimmun-gen ersetzen, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewährt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestim-mungen bewusst gewesen wäre.
Stand: März 2010

